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Probleme in Online-Auktionen

Ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Taiwan

dc.contributor.advisorSpindler, Gerald Prof. Dr.de
dc.contributor.authorLee, Shu-Jude
dc.date.accessioned2006-11-13T06:27:32Zde
dc.date.accessioned2013-01-18T13:48:13Zde
dc.date.available2013-01-30T23:51:15Zde
dc.date.issued2006-11-13de
dc.identifier.urihttp://hdl.handle.net/11858/00-1735-0000-0006-B342-9de
dc.identifier.urihttp://dx.doi.org/10.53846/goediss-2992
dc.description.abstractGegenstand der vorliegenden Arbeit sind Rechtsprobleme bei Online-Auktionen, angefangen bei Fragen des Vertragsschlusses bis hin zur Haftung. Vergleichend für Deutschland und Taiwan werden vorrangig Online-Auktionen auf Plattformen elektronischer Auktionshäuser betrachtet, zunächst unabhängig davon, ob der Nutzer der Plattform Unternehmer oder Verbraucher ist. Im Teil II der vorliegenden Arbeit werden die Vertragsbeziehungen der beteiligten Parteien einer Online-Auktion eingeordnet. Für das deutsche Recht wird ein Maklerdienstvertrag zwischen Auktionshaus und Anbieter angenommen, stattdessen kommt in Taiwan ein Auftragsvertrag in Betracht. Für das Rechtsverhältnis zwischen Auktionshaus und Bieter geht Verf. Für das deutsche Recht von einem Dienstvertrag, für das taiwanesische Recht von einem Auftragsverhältnis aus. Weiter widmet sich der nächste Schwerpunkt der Wirksamkeit elektronischer Willenserklärungen, insbesondere des Zugangs und der Kenntnisnahme der Willenserklärungen. Weiter kommen die Widerrufsmöglichkeiten und Irrtumsanfechtung in Betracht. Auch § 312e BGB wird näher thematisiert. Die AGB des Auktionshauses und des Anbieters werden im Teil III der vorliegenden Arbeit betrachtet. Für das deutsche Recht stellt Verf. zunächst die Möglichkeiten der Einbeziehung über das Internet dar, etwa durch entsprechende Links; allerdings ist es in Taiwan nicht problematisch, da es sich die Möglichkeit der Aufstellung von Mustervertragsbedingungen durch staatliche Instanzen und deren unmittelbaren Einfluss auf die Inhaltskontrolle von AGB vorsieht. Insgesamt folgt damit das taiwanesische Recht ähnlich Regeln wie das deutsche Recht auch wenn halbzwingende Musterbedingungen eingreifen können. Der nächste Abschnitt befasst sich mit den AGB des Auktionshauses und deren Beziehung im Verhältnis der Nutzer untereinander. Für das deutsche Recht schließt sich verf. weitergehend der vom BGH vertretenen Auslegungslösung an; stattdessen geht Verf. für das taiwanesische Recht von einem Rahmenvertrag aus. Das nächste Kapitel wendet sich den AGB des Anbieters zu, wobei Verf. auf das Problem der potenziell sich widersprechenden AGB des Auktionshauses eingeht. Im Teil IV wird schließlich ausführlich auf verbraucherschutzrechtliche Regelungen eingegangen. Nach Ausführungen zum vorliegen eines Fernabsatzgeschäfts beleuchtet Verf. näher die Abgrenzung zwischen Unternehmer und Verbraucher, für die verf. auf die objektive Sicht eines Verbrauchers abstellen will. Haftungsfragen werden in Teil V der vorliegenden Arbeit betrachtet. In Deutschland haftet das Online-Auktionshaus für eigene Informationen nach § 8 TDG, in Taiwan nach § 8 Abs. 1 TTKG, voll umfänglich. Haftungsprivilegierungen ergeben sich nach § 11 TDG nur für fremde Informationen. In Taiwan ist eine solche Privilegierung nach der Rechtssprechung allerdings ohne Gesetzesgrundlage ebenfalls möglich, wenn der Diensteanbieter keine Kenntnis von der rechtswidrigen fremden Information hat. Es bleibt außerhalb des TDG bzw. TTKG sowohl in Deutschland als auch in Taiwan eine Verantwortlichkeit nach allgemeinen Gesetzen und damit nach den Grundsätzen der Störerhaftung bestehen. Das Auktionshaus kann als verschuldensunabhängiger Störer in Haftung genommen werden. Zusammenfassens ist festzuhalten, dass in Deutschland für die meisten Rechtsfragen Lösungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung gefunden wurden, während in Taiwan zahlreiche Problembereiche noch unbeantwortet bleiben. Die Anlehnung an deutsches Recht und Rechtsprechung könnte die Weiterentwicklung entsprechender Vorschriften unterstützen zumal die meisten der taiwanesischen Rechtsnomen von den deutschen Normen fast wortgleich übernommen worden sind.de
dc.format.mimetypetext/htmlde
dc.language.isogerde
dc.rights.urihttp://webdoc.sub.gwdg.de/diss/copyr_diss.htmlde
dc.titleProbleme in Online-Auktionende
dc.title.alternativeEin Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Taiwande
dc.typedoctoralThesisde
dc.title.translatedProblems with online auctionsde
dc.contributor.refereeSpindler, Gerald Prof. Dr.de
dc.date.examination2006-09-19de
dc.subject.dnb340 Rechtde
dc.description.abstractengOnline Auction is a new type of e-commerce. It combines the conventional auction model with modern information technology and more and more economic interactions are involved. This paper argues that online auctions exhibit few idiosyncratic characteristics with which cannot be dealt under contemporary law. But the fact that legal traditions offers solutions to the problems that new technologies bring about does not mean that new rules could easily (and should) transfer traditional methods into the digital age. Therefore this paper tries to analyze the legal relationships between platform provider and its users with elements of E commerce and tries the feasible skills to resolve their problems for German law and Taiwan law. The following topics are within the scope of this paper: legal problems in Contract law for the internet area, especially focusing on the internet auctions, right of rescission, error avoidance, consumer protection law in case of distance selling, conflict between speculative trading forms and consumer protection in sec. 312d para 4 BGB, Liability for information of internet service provider.de
dc.contributor.coRefereeWendehorst, Christiane Prof. Dr.de
dc.title.alternativeTranslatedA legal settlement between Germany and Taiwande
dc.subject.topicLawde
dc.subject.gerInternet-Auktionende
dc.subject.gerHaftung des Internet-Providersde
dc.subject.gerVertragsschlussde
dc.subject.gerBGBde
dc.subject.gerdas taiwaneische BGBde
dc.subject.engonline auctionsde
dc.subject.engcontract lawde
dc.subject.engLiability of internet service providerde
dc.subject.engGerman Civil Codede
dc.subject.engTaiwan civil codede
dc.subject.bk86de
dc.identifier.urnurn:nbn:de:gbv:7-webdoc-1338-7de
dc.identifier.purlwebdoc-1338de
dc.affiliation.instituteJuristische Fakultätde
dc.subject.gokfullNde
dc.identifier.ppn528902482de


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