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Die materielle Kultur in den Lüneburger Testamenten 1323 bis 1500

dc.contributor.advisorBoockmann, Hartmut Prof. Dr.
dc.contributor.authorMosler-Christoph, Susannede
dc.date.accessioned2013-12-05T08:13:39Z
dc.date.available2013-12-05T08:13:39Z
dc.date.issued2002-03-15de
dc.identifier.urihttp://hdl.handle.net/11858/00-1735-0000-0022-5D36-0
dc.identifier.urihttp://dx.doi.org/10.53846/goediss-4208
dc.description.abstractIn jüngerer Zeit intensivierten sich die Bemühungen, mittels der Testamente Aussagen über die Sachgüter zu gewinnen, mit denen sich Menschen im Spätmittelalter in Alltag und Festtag umgaben. Etliche Arbeiten stellten nicht die Realien per se in den Mittelpunkt- sondern ordneten sie ein in den Kontext von Alltagswelt, Seelgerätstiftungen oder in den Fragekontext nach den Lebensbedingungen der Frauen. Insofern scheint es gerechtfertigt, die materiellen Kulturgüter selbst zum Thema einer Abhandlung zu machen. Im Sinne Braudels wird das Studium der Dinge als Zugangsweg zu dem Ganzen des materiellen Lebens begriffen, das aus Dingen und Menschen besteht. So befaßt sich die Arbeit "Die materielle Kultur in den Lüneburger Testamenten 1323-1500" mit den Sachgütern, die in der Stadt Lüneburg testamentarisch vererbt wurden. Die als Quellengrundlage dienende Lüneburger Testamentssammlung wurde dabei erstmals systematisch ausgewertet- Als erstes wird die Frage nach den Testatoren gestellt. Überprüft wird, ob sich im Rahmen der städtischen Bevölkerung bestimmte soziale Gruppen als Errichter von Testamenten benennen lassen. Es zeigt sich, daß vorrangig die führenden Gruppen der Stadt testierten, so daß in geringerem Maße ein Einblick in das Sachvermögen der mittleren oder gar niederen sozialen Gruppen gegeben wird. In einem weiteren Schritt wird das Zahlenverhältnis zwischen Testamenten mit Sachgutverfügungen und den Testamenten ohne Sachgutverfügungen verglichen. Zu belegen ist die deutliche Zunahme an testamentarisch verzeichneten Sachgütern im Lauf der Jahre. Es stellt sich die Frage nach den Gründen, die zu dieser Entwicklung führten. Die Analyse der Testamente mit Sachguterwähnung beginnt mit der Frage, in welcher Weise die Testatoren die zu vererbenden Sachgüter erwähnen. Sprechen sie häufig pauschal von ihrer gesamten mobilen Habe oder überwiegt die deutliche Kennzeichnung einzelner Objekte? Gibt es erkennbare Gründe, die erklären, warum ein Testator eine zu vererbende Sachgutmenge nicht näher bezeichnet? Wann erscheint es dem Testator ratsam, die Realien einzeln zu vermerken? Anschließend wird der Überlegung nachgegangen, in welchem Maß Objekte der Sachkultur als Legate ad pias causas, also für Seelgerätstiftungen, oder als Schenkungen für Familienmitglieder und/oder Freunde verwendet werden. Diese Einteilung ist ein Hilfskonstrukt für die Auswertung; das Verständnis des mittelalterlichen Testators kennt diese Zweiteilung nicht, für ihn sind die Werke der Frömmigkeit nicht zu trennen von den Zuwendungen für arme Bekannte. Von besonderer Bedeutung sind für die vorliegende Arbeit die einzeln bezeichneten Sachgüter wie Betten, Tische und Stühle mit ihrem textilen Zubehör, Schränke, Truhen, Tuche und Kleider, Hausgerätschaften für die Küche sowie Schmuckstücke und Bücher. Diese Sachgüter sind in einem der Arbeit als Anhang beigefügten Schema aufgelistet. Neben den Angaben zu der Person und Familie des Testators sind hier unter dem Namen des Testators und neben der Datumsangabe des Testaments die Verfügungen über die testamentarisch erwähnten Sachgüter zusammengetragen. So bleibt ggf. im Einzelfall erkennbar, woher das jeweilige Objekt stammt, wie es aussieht, wo es sich im Wohnbereich des Testators befindet, an welche Person/Institution es unter Einbeziehung aller Vererbungseventualitäten fällt. In entsprechenden Kapiteln werden die Sachgüter einem Frageschema folgend behandelt, das komprimiert formuliert lautet: Welches Sachgut wird unter welchen Bezeichnungen, welch! er Beschreibung und welcher Anzahl von welcher Person an welche Person/Institution vererbt? Um sich ein Bild der jeweiligen Sachgüter machen zu können, wird -we nn möglich -in erster Linie auf die Lüneburger gegenständliche und bildliche Überlieferung Bezug genommen. Von Vorteil ist es für die vorliegende Arbeit, daß sie Beziehungen herstellen kann zu den Testamentsauswertungen anderer Städte, Städten, die wie Hamburg, Lübeck, Stralsund und Reval im hansischen Bereich liegen, Städten wie Köln im rheinischen Gebiet und Konstanz im süddeutschen Raum, Städten der österreichischen und Schweizer Region. Die Schlußbemerkung faßt die wesentlichen Ergebnisse zusammmen. Auswertende Tabellen, Bildmaterial und das regestenartig angelegte Schema der Testamente sind der Arbeit als Anhang beigefügt.de
dc.language.isodeude
dc.rights.urihttp://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/
dc.titleDie materielle Kultur in den Lüneburger Testamenten 1323 bis 1500de
dc.typedoctoralThesisde
dc.date.examination1997-06-30
dc.subject.gokStadt- und Ortsgeschichte {Deutsche Geschichte : Niedersachsen, Bremen} (PPN621356344)de
dc.subject.gokKultur {Deutsche Geschichte : Niedersachsen, Bremen} (PPN621356328)de
dc.contributor.coRefereeSchubert, Ernst Prof. Dr.
dc.identifier.urnurn:nbn:de:gbv:7-webdoc-807-7de
dc.identifier.purlwebdoc-807de
dc.identifier.ppn251813614de


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