Ökonomische Aspekte der dezentralen Dreiecksmietenkompostierung von Bioabfällen aus Haushalten in landwirtschaftlichen Low-Tech-Anlagen und der landbaulichen Kompostverwertung
von Joachim Kasten
Datum der mündl. Prüfung:1999-11-04
Erschienen:1999
Betreuer:Prof. Dr. Rainer Marggraf
Gutachter:PD Dr. Wolfgang Lücke
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Zusammenfassung
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Gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften wird vielfach die organische Fraktion des Hausmülls getrennt gesammelt und gesondert behandelt, um diese Stoffe in aufbereiteter Form einer Verwertung zuzuführen. Als häufigste Form der Aufbereitung werden die Bioabfälle aus Haushalten zusammen mit dem erforderlichen Struktunnaterial kompostiert, um diese anscWießend in den Stoffkreislauf zurückführen zu können. Aufgrund der Sättigung regionaler Kompostmärkte erhält die landwirtschaftliche Verwertung der Bioabfallkommposte in diesem Zusammenhang einen zunehmenden Stellenwert. Eine Möglichkeit, die bisher eingeschränkte Bereitschaft zur landwirtschaftlichen Kompostverwertung zu erhöhen, könnte darin bestehen, Landwirte als Betreiber von Kompostierungsanlagen zu gewinnen, die in diesern Zusammenhang offene Kleinanlagen bevorzugen, weil der Investitionsbedarf relativ gering ist und sich die produzierten Kommposte irn eigenen Betrieb verwerten lassen. Solche Anlagen können wegen geringer Du! rchsatzleistungen, die insbesondere aus Emissionsschutzgründen begrenzt sind, nur im Rahmen dezentraler Entsorgungskonzepte für Bioabfälle betrieben werden. Ziel dieser Arbeit war es, die Bedingungen darzustellen, unter denen diese dezentralen Konzepte der Bioabfallkompostierung in landwirtschaftlichen Low- Tech-Anlagen und der anscWießenden landbaulichen Verwertung der produzierten Kommposte konkurrenzfähig sind. Dazu wurden die ökonommischen Aspekte dieses Verwertungswegs untersucht, die die Kosten und unternehmerischen Risiken der Bioabfallbehandlung und Kompostverwertung sowie die nutzenstiftenden Kompostwirkungen beinhalten. Als verbreitetes Verfahren wurde die Kompostierung in offenen Dreiecksmieten zugrundegelegt, die auch in dem beispielhaft herangezogenen Modellversuch in Mecklenburg-Vorpommern (Landkreis Demmin) zur dezentralen Bioabfallkompostierung in Altsiloanlagen praktiziert wurde. Umweltbeeinträchtigungen durch den Betrieb einer Kompostierungsanlage stellen für die Landwirte unternehmerische Risiken dar, sofern diese für deren Auswirkungen haften oder Einkommenseinbußen bzw. Vermögensschäden zu befürchten haben. Für die untersuchten Anlagengrößen sind diese Risiken jedoch irn Rahmen der üblicherweise vorhandenen Betriebshaftpflichtversicherung mit Umweltbasisdeckung bereits abgedeckt. Die Landwirte gehen bei der landbaulichen Verwertung der schadstoffbelasteten Bioabfallkomposte das Risiko einer Wertminderung bzw. eines Verlusts ihres Bodens als Produktionsgrundlage aufgrund zu hoher Schadstoffgehalte ein. Es existiert weder ein freiwilliger noch ein gesetzlicher Entschädigungsfonds zur Abwälzung dieser Risiken, so daß ein Landwirt, der Komposte auf seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche verwertet, die hiermit in Zusammenhang stehenden Risiken selbst zu tragen hat. Eine Umfrage unter Versicherungsgesellschaften und Versicherungsmaklern, die sich in den Bereichen der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherungen sowie der Umwelthaftpflicht-versicherungen engagieren, zeigte, daß Versicherungsprämien zur Abdeckung defmierter Einzelrisiken landbaulicher Kompostverwertung als Grundlage einer ökonomischen Bewertung nicht in Betracht kommen. Zur Risikobewertung wurden deshalb die in Bioabfallkomposten enthaltenen Schadstoffe herangezogen. Dabei wurden zur! Beurteilung des Umweltgefährdungspotentials der Schwermetallgehalte im Kompost und im Boden die Grenzwerte der Bioabfallverordnung verwendet. Für die organischen Schadstoffe enthält die Bioabfallverordnung (1998) keine Grenzwerte. Nach aktuellem Kenntnisstand stellen organische Schadstoffe in Komposten jedoch kein Umweltproblem dar, sofern keine Hinweise auf spezifische Kontaminationen der Ausgangsmaterialien bestehen. Ausgehend von mittleren Schwermetallgehalten in Ackerflächen bzw. in den beprobten Kompostausbringungsflächen in Tarnow und Borrentin sowie unter Berücksichtigung des atmosphärischen Eintrags, der Düngung mit Bioabfallkompost in Verbindung mit Mineraldünger, Auswaschung und Entzug über das Erntegut wurden durch Akkumulierung der überschüssigen Schwermetalleinträge die Zeitspannen bis zum Erreichen der Bodengrenzwerte der Bioabfallverordnung ermittelt. Um diese verschiedenen Fälle vergleichbar zu machen, wurden die zukünftigen Kosten zur Beseitigung des resultierenden Vermögensschadens für den Landwirt durch Diskontierung auf den gegenwärtigen Zeitpunkt bezogen. Aus dem so erhaltenen Gegenwartswert der Wiederherstellungs- bzw. Ersatzbeschaffungskosten der landwirtschaftlichen Nutzfläche wurden Risikobeträge je Mg (TM) ausgebrachten Bioabfallkomposts ermittelt, die z.B. dem Landwirt oder folgenden Generationen als Kompensation für die zukünftig eintretenden Vermögensschäden zur Verfügung stehen könnten. Die so ermittelten Beträge sind in der Mehrzahl der berechneten Fälle als vernachlässigbar einzustufen. Nur in den Fällen, in denen Bioabfallkomposte auf Sandböden aufgebracht werden, sind höhere Risikobeträge ermittelbar, weil der Diskontierungszeitraum aufgrund der hier niedrigen Bodengrenzwerte für Schwermetalle relativ kurz ist. Die aus den Risikobeiträgen zum Klärschlammfonds abgeleiteten monetären Bewertungen der Risiken landbaulicher Kompostverwertung belaufen sich auf 5 DM/Mg (TM) bzw. 3,33 DM/Mg (TM) Kompost. Die monetäre Bewertung der nutzenstiftenden Kompostwirkungen über signifikante Ertragssteigerungen, die ausschließlich auf die Kompostanwendung zurückzuführen sind, war nicht möglich, weil diese bisher nicht nachgewiesen werden konnten. Es konnte jedoch der Düngerwert von Bioabfallkomposten ermittelt werden. Weil die im Kompost enthaltenen Nährstoffe keinen Marktwert aufweisen, wurde der monetäre Wert pflanzenverfügbarer Nährstoffe im Bioabfallkompost über durchschnittliche Handelsdüngerpreise für entsprechende Nährstoffmengen aus Mineraldüngern auf der Basis von Einzelnährstoffen ermittelt. Der anrechenbare Düngerwert von 1 Mg (TM) Bioabfallkompost beträgt demnach etwa 25 DM. Bioabfallkomposte weisen bodenverbessernde Eigenschaften auf, die v .a. auf deren Organikgehalt zurückzuführen sind. Insbesondere wird durch die Kompostdüngung die Aggregatstabilität und Wasserspeicherfähigkeit von Böden verbessert. Ein monetärer Wert ist der organischen Masse in Komposten nicht zuzumessen, wenn auf der Ausbringungsfläche eine ausreichende Humusversorgung gegeben ist. Ist dagegen eine Ergänzung des Humusvorrats erforderlich, so kann durch die Verwertung der Bioabfallkomposte in Hinblick auf die Humusversorgung des Standortes eine Gründüngung ersetzt und deren Kosten eingespart werden. Der daraus abgeleitete Wert beläuft sich auf bis zu 35 DM/Mg (TM) Bioabfallkompost. Es zeigte sich, daß insbesondere die spezifischen Behandlungskosten die langfristige Preisuntergrenze für die untersuchten Konzepte der Bioabfallentsorgung determinieren, weil sich die monetär bewerteten Einzelgrößen der landwirtschaftlichen Kompostverwertung größenordnungsmäßig aufueben. Zur Überprüfung der Konkurrenzfähigkeit des untersuchten Verwertungswegs kamen als Alternativen zur Bioabfallkompostierung in dezentralen Low- Tech-Anlagen sowohl die Bioabfallbehandlung in zentralen Kompostierungsanlagen mit Durchsätzen zwischen etwa 10.000 und 60.000 Jahrestonnen sowie eine getrennte Behandlung der Abfallfraktionen in Form der Vergärung von strukturarmen Bioabfällen bei gleichzeitiger Flächenkompostierung des gehäckselten strukturreichen Grünguts in Betracht. Dabei zeigte sich die Wettbewerbsfähigkeit der untersuchten dezentralen Low- Tech-Anlagen schon bei Durchsätzen ab etwa 800 Mg/a für die Bioabfallbehandlung in umgenutzen Altsiloanlagen bzw .ab etwa 1200 Mg/a bei Bioab! fallkompostierung in Anlagenneubauten. Die Gründe hierfür sind in der einfachen Anlagentechnik, der rechtlichen Zulässigkeit des Verzichts auf eine Einhausung der Anlagen sowie vorhandene Synergieeffekte des landwirtschaftlichen Betriebs mit dem Betrieb der Kompostierungsanlage zu sehen.